Klassen / Preise

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter
18 Jahre / in Begleitung 17 Jahre

Vorbesitz
--

Einschluss
Klasse AM, L




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

bei Ersterwerb: 12 / bei Erweiterung: 6
2




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
4
3



Preise
Grundbetrag
200,00  €

Fahrübung (40 min)
42,50 €

Fahrstunde (45 min)
47,81 €

Sonderfahrt (45 min)
50,50 €

Vorstellung zur Prüfung
95,00 €




Klasse Automatik
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klasse AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter18 Jahre / in Begleitung 17 Jahre
Vorbesitz--
EinschlussKlasse AM, L



theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

bei Ersterwerb: 12 / bei Erweiterung: 6
2




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
4
3



Preise
Grundbetrag
200,00  €

Fahrübung (40 min)
      42,50 €

Fahrstunde (45 min)
47,81 €

Sonderfahrt (45 min)
50,50 €


Vorstellung zur Prüfung
100,00  €

Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht mehr unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz
Klasse B
Einschluss





theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

nicht erforderlich
nicht erforderlich




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
3
1
1



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  50,50 €

Fahrstunde (45 min)
  61,31 €

Sonderfahrt (45 min)
  59,00 €
Vorstellung zur Prüfung
111,50 €

Klasse B 96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für die Fahrkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg sofern die Fahrzeugkombinationen 3.500 kg überschreitet aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Mindestalter18 Jahre / in Begleitung 17 Jahre
VorbesitzKlasse B
Einschluss--



Besonderheiten der Ausbildung
Bei der Klasse B96 handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Führerscheinklassen erfolgt keine amtliche Prüfung. Es wird auch kein Antrag auf die Klasse B96 gestellt, sondern es wird nach der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und mit dieser der Eintrag der „96“ im Führerschein beim Bürgeramt bzw. bei der Führerscheinbehörde des jeweiligen Kreises beantragt.



besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Theorie
Grundfahraufgaben
(Platz)
Fahren auf der Straße
2,5
3,5
1



Preise
Grundbetrag575,00 €
Fahrübung (40 min)    0,00 €

Fahrstunde (45 min)    0,00 €
Sonderfahrt (45 min)    0,00 €
Vorstellung zur Prüfung    0,00 €
Klasse A
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
24 Jahre bei Direkterwerb / 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge / 20 Jahre für Aufsteiger von A2
Vorbesitz
--

Einschluss
Klasse A1, A2, AM




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

bei Ersterwerb: 12 / bei Erweiterung: 6
4




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
4
3



Bei Vorbesitz von Klasse A2 weniger als 2 Jahre; mehr als 2 Jahre keine Ausbildungspflicht
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
3
2
1



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  49,50 €

Fahrstunde (45 min)
  55,69 €

Sonderfahrt (45 min)
  59,00 €

Vorstellung zur Prüfung
105,00 €

Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 
Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz
--

Einschluss
Klasse A1, AM




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

bei Ersterwerb: 12 / bei Erweiterung: 6
4




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
4
3



Bei Vorbesitz von Klasse A1 weniger als 2 Jahre; mehr als 2 Jahre keine Ausbildungspflicht
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
3
2
1



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  49,50 €

Fahrstunde (45 min)
  55,69 €

Sonderfahrt (45 min)
  59,00 €
Vorstellung zur Prüfung
105,00 €

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz
--

Einschluss
Klasse AM




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

bei Ersterwerb: 12 / bei Erweiterung: 6
4




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
4
3



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  40,50 €

Fahrstunde (45 min)
  45,56 €

Sonderfahrt (45 min)
  47,00 €

Vorstellung zur Prüfung
105,00 €

Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr aus 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Lehrmasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektofahrzeugen.
Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz
--

Einschluss
--




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht

bei Ersterwerb: 12 / bei Erweiterung: 6
2




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
nicht erforderlich
nicht erforderlich
nicht erforderlich



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  41,50 €

Fahrstunde (45 min)
  46,69 €

Sonderfahrt (45 min)
    0,00 €

Vorstellung zur Prüfung
  95,00 €

Klasse MOFA
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer durch Ihre Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein. 
Mindestalter
15 Jahre

Vorbesitz
--

Einschluss
--




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
klassenspezifischer Unterricht Klasse A
klassenspezifischer Unterricht Mofa

4
2




90 Minuten praktische Ausbildung
Anschließend wird dem Fahrschüler eine Bescheinigung über die Ausbildung ausgehändigt, die dem TÜV/DEKRA vorgelegt werden muss um dort die theoretische Prüfung zu absolvieren. 



Preise
Ausbildung inkl. Lehrmaterial
285,00 €

Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer der Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter
21 Jahre oder 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
Vorbesitz
Klasse B

Einschluss
Klasse C1




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
bei Vorbesitz Klasse B
Grundstoff
6

klassenspezifischer Unterricht
10




bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1


Grundstoff
6

klassenspezifischer Unterricht
4




bei Vorbesitz Klasse D


Grundstoff
6

klassenspezifischer Unterricht
2




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min

bei Vorbesitz Klasse B

Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
2
3




bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1

Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
3
1
1



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  87,00 €

Fahrstunde (45 min)
  97,88 €
Sonderfahrt (45 min)
103.00 €
Vorstellung zur Prüfung
115,00 €

Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter
21 Jahre oder 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
Vorbesitz
Klasse C

Einschluss
Klasse BE, C1E, T
sowie D1E bei Vorbesitz Klasse  D1
und DE bei Vorbesitz Klasse D



theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht
6
4



besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
5
2
3



Preise
Grundbetrag
200,00 €

Fahrübung (40 min)
  87,00 €

Fahrstunde (45 min)
  97,88 €

Sonderfahrt (45 min)
103,00 €

Vorstellung zur Prüfung
115,00 €

Klasse C + CE
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer der Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter
21 Jahre oder 18 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“
Vorbesitz
Klasse B

Einschluss
Klasse BE, C1E, T
sowie D1E bei Vorbesitz Klasse  D1
und DE bei Vorbesitz Klasse D



theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min

Bei  Vorbesitz Klasse B

Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht Kl.C
klassenspezifischer Unterricht Kl.CE
6
10
4




Bei  Vorbesitz Klasse C1 oder D1

Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht Kl.C
klassenspezifischer Unterricht Kl.CE
6
4
4




Bei  Vorbesitz Klasse C1 oder D1

Grundstoff
klassenspezifischer Unterricht Kl.C
klassenspezifischer Unterricht Kl.CE
6
2
4



besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Bundes- oder Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
Klasse C: 3
Klasse C: 1
--
Klasse CE: 5
Klasse CE: 2
Klasse CE: 3



Preise
Grundbetrag
300,00 €

Fahrübung (40 min)
  87,00 €

Fahrstunde (45 min)
  97,88 €
Sonderfahrt (45 min)
103,00 €

1.Vorstellung zur Prüfung Klasse C
115,00 €

1.Vorstellung zur Prüfung Klasse CE
115,00 €

Klasse D
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter
24 Jahre oder
20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder
„Fachkraft im Fahrbetrieb“
18Jahre Linienverkehr bis 50 km

Vorbesitz
Klasse B


Einschluss
Klasse D1






theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
bei Vorbesitz Klasse B



Grundstoff
6


klassenspezifischer Unterricht
18






bei Vorbesitz Klasse C1



Grundstoff
6


klassenspezifischer Unterricht
12






bei Vorbesitz Klasse C oder D1



Grundstoff
6


klassenspezifischer Unterricht
8






besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
bei Vorbesitz von Klasse C mehr als 2 Jahre
Grundausbildung
Bundes/Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
7
8
4
3




bei Vorbesitz von Klasse C weniger als 2 Jahre
Grundausbildung
Bundes/Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
14
16
8
6




bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahre
Grundausbildung
Bundes/Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
33
12
8
5




bei Vorbesitz von Klasse B oder C1 weniger als 2 Jahre
Grundausbildung
Bundes/Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
45
22
14
8




bei Vorbesitz von Klasse D1
Grundausbildung
Bundes/Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
20
5
5
5




Preise
Grundbetrag
250,00 €


Fahrübung (40 min)
--


Fahrstunde (45 min)
  92,00 €


Sonderfahrt (45 min)
  97,00 €


Vorstellung zur Prüfung
130,00 €


Klasse DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter
24 Jahre oder
20 Jahre bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“ oder
„Fachkraft im Fahrbetrieb“
18Jahre Linienverkehr bis 50 km
Vorbesitz
Klasse D


Einschluss
Klasse BE, D1E, sowie C1E sofern der Inhaber zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist




theoretischer Mindestunterricht in Doppelstunden zu je 90 min
nicht erforderlich




besondere Ausbildungsfahrten in Stunden zu je 45 min
Grundausbildung
Bundes/Landstraße
Autobahn
bei Dämmerung
4
3
1
1




Preise
Grundbetrag
250,00 €


Fahrübung (40 min)
--


Fahrstunde (45 min)
  92,00 €


Sonderfahrt (45 min)
  97,00 €


Vorstellung zur Prüfung
135,00 €