Witt Fahrschulen ......und gut!

Fahrschule Witt

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  polizeiliche Anmeldung  

Paralell zur Anmeldung in der Fahrschule ist es erforderlich, einen Antrag zum Erwerb der gewünschten Fahrerlaubnis, bei der Behörde zu stellen.
Welche Unterlagen Sie dafür benötigen und ab wann Sie diesen Antrag stellen können erfahren Sie hier.

Was ich alles zur amtliche Anmeldung meiner Fahrerlaubnis bei der Behörde brauche ?!

Für die Klassen B/BE/A/A1/M/S

benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Lichtbild (kein Computerbild) - eine Sehtestbescheinigung vom   Augenarzt oder Optiker - eine Bescheinigung über   Sofortmaßnahmen am Unfallort ( 8Stunden )

http://www.DRK-Wustermark.de/

    - Personalausweis oder Reisepass

- Bestätigung der ausbildenden Fahrschule

 - Bearbeitungsgebühr ca. 45,- Euro

 

Für die Klassen C/CE/D1/D/DE

benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Lichtbild (kein Computerbild) - eine Sehtestbescheinigung vom   Augenarzt - eine "erste Hilfe" Bescheinigung   (8 Stunden) - eine ärztliche Bescheinigung   für Kl. C - ein medizinisches Gutachten   für Kl. D1/D - Personalausweis oder Reisepass - Bearbeitungsgebühr ca. 45,- Euro

Mit diesen Unterlagen wird der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei dem Bürgeramt,
im Gesundheitszentrum in Falkensee gestellt. Bei der Angabe der Prüforganisation gibt es keine Wahlmöglichkeit. Im Land Brandenburg kann die Führerscheinprüfung nur bei der DEKRA abgelegt werden. Hier sollten Sie gegebenenfalls als Prüfort Falkensee angeben.                                                       
Die Führerscheinbehörde in Nauen bearbeitet Ihren Antrag und sendet den Prüfauftrag an die DEKRA. Zeitgleich bekommen Sie ein Schreiben der Behörde mit der Bestätigung, das der Prüfauftrag bei der DEKRA oder auch auf Antrag zu einer anderen Prüforganisation gesendet wurde. Das Schreiben ist unmittelbar nach erhalt in der Fahrschule abzugeben. Erst nach Erhalt
dieses Schreibens ist die theoretische Prüfung möglich. Es ist jedoch ratsam, in dieser Zeit bereits mit der Fahrausbildung anzufangen.

Wie alt muss ich sein um den Antrag stellen zu können?

Bei noch nicht volljährigen Bewerbern, wird die Antragstellung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten vorgenommen.

Klasse

Mindestalter

Vorbesitz

Klasse A direkt

24 ½ Jahre

 

Klasse A beschränkt

17 ½ Jahre

 

Klasse A1

15 ½ Jahre

 

Klasse M

15 ½ Jahre

 

Klasse B

16 ½ Jahre

 

Klasse Bf 17

16 ,5

 

Klasse BE

17 ½ Jahre

Vorbesitz Klasse B

Klasse C

18 Jahre

Vorbesitz Klasse B

Klasse CE

18 Jahre

Vorbesitz Klasse C

Klasse D1

20 ½ Jahre

Vorbesitz Klasse B

Klasse D

20 ½ Jahre

Vorbesitz Klasse B

Klasse DE

20 ½ Jahre

Vorbesitz Klasse D

Klasse S

15 ½ Jahre

 

Klasse L

15 ½ Jahre

 

Klasse T

15 ½ Jahre

 

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