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Witt Fahrschulen ......und gut!

Fahrschule Witt

So erreichen Sie uns:

Tel. 030 / 37 80 11 77

Fax 030 / 37 80 11 75

email:fahrschule.witt@t-online.de

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    Um die Grundqualifizierung Ihrer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D zu

    erhalten schreibt die EG regelmäßige Fortbildungen vor.

   In den 5 Jahren bis zu der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnis benötigen Sie

   5 Sequenzen  a 7 Stunden Fortbildung. Diese können in einer Woche am Block

   oder auch aufgeteilt in Tagesseminaren verteilt auf fünf Jahre absolviert werden.

   Alle Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D die nach dem 10.09.2008

   bzw. der Klasse C1 oder C die nach dem 10.09.2009 rechtskräftig geworden ist

   benötigen für die gewerbliche Güter– bzw. Personenbeförderung eine  

   Grundqualifizierung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vom 01.10.2006.

   Nach erfolgreichem Abschluss der Grundqualifizierungsmassnahme wird dieses im

   Führerschein mit der Kennzahl 95 hinter der entsprechenden Klasse dokumentiert.

   Alle Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vor dem entsprechendem Datum rechtskräftig

   geworden ist, sind für die ersten 5 Jahre bereits Qualifiziert, auch wenn noch keine

    „95“ in dem Führerschein eingedruckt ist. Aber auch sie müssen langsam aktiv

   werden, da zur nächsten Verlängerung bzw. bei Inhabern unter 50 Jahren nach

   Ablauf von 5 Jahren die „95“ im Führerschein eingedruckt sein muss.

   Über evtl. Übergangsfristen für eine einheitliche Eintragung der „95“ und der

   Verlängerung der Fahrerlaubnis und alle weiteren Fragen zu der Qualifizierung

   beraten wir Sie gerne persönlich.

 

 

 

       Zum Terminplaner

 

        Für Beratung und Terminierung steht Ihnen Herr:

 

         Stefan Giese

 

unter der Tel.Nr.: 0172 34 83 009  gerne zur Verfügung

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